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Trinkwasserverordnung

Wasser


Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001 ( I S. 959) erlassen. Am 14. Dezember 2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der  Trinkwasserverordnung  in Kraft getreten ( I S. 2563) und am 26.11.2015 die Dritte Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung.

Der § 1 der TrinkwV gibt an:
„Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den  menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen."

Die hohen Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers gelten auf seinem gesamten Weg von der Quelle bis zur  Entnahmestelle im Haus, d. h. die chemischen und mikrobiologischen Anforderungen der TrinkwV müssen zu jeder Zeit und an jedem Ort eingehalten werden.

Das stellt alle Beteiligten wie Planer, Installateure und Betreiber vor großen Herausforderungen.

Notwendige Voraussetzung für eine sichere
Trinkwasser-Installation sind die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik.




 
 
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